Video-Seminar zum neuen Verbraucherrecht: Button Lösung

Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese Änderung hatte große Auswirkungen auf alle Online-Händler. Damit Sie überprüfen können, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die Änderung en Detail auffühen. Das sechste Video-Seminar beschäftigt sich mit der Button-Lösung.

Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze, Rechtsexperten bei Trusted Shops, erklären in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.

Dieses sechste Video beschäftigt sich mit der Button-Lösung.

Inhaltlich geht es dabei zunächst um die Herkunft und den Sinn dieser Regelung. Danach beschäftigen wir uns mit der Angabe der wesentlichen Merkmale auf der Produktseite.

Ausführlich beschäftigen wir uns auch mit der korrekten Button-Beschriftung und stellen auch erste Rechtsprechung dazu vor.

Übrigens: In Deutschland gilt die Button-Lösung ja schon seit 1. August 2012. In den anderen Mitgliedstaaten der EU erst seit 13. Juni 2014 und in Polen sogar erst seit 25. Dezember 2014.

Aktuelle Rechtsprechung

Im Video sprechen wir unter anderem von einer Abmahnwelle wegen fehlender Angaben zu wesentlicher Merkmalen der Ware. Zwischenzeitlich wurde Torsten Riebe, der diese Abmahnungen als Anwalt seinerzeit ausgesprochen hat, wegen Betruges und Veruntreuung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Das ebenfalls im Video angesprochene Urteil gegen amazon wegen der unzulässigen Button-Beschriftung im Falle von einer kostenlosen Testphase, die automatisch in eine kostenpflichtige übergeht, haben wir bei uns im Shopbetreiber-Blog ausführlich besprochen.

Es gibt zum Thema Button-Beschriftung aber auch noch weitere Rechtsprechung. So hat das OLG Hamm klargestellt, dass die Beschriftung "Bestellung abschicken" seit dem 1. August 2012 unzulässig ist.

Unverständlich und mit einer völlig abwegigen Begründung hat das AG Köln entschieden, dass auch die Beschriftung des Bestell-Buttons mit dem Wort "kaufen" unzulässig ist. Bei dieser Entscheidung handelt es sich aber um eine nicht nachvollziehbare Einzelmeinung. Händler, die ihren Bestell-Button mit dem Wort "kaufen" beschriftet haben, können dies auch so lassen.

08.01.15

Admin

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