Video-Seminar zum neuen Verbraucherrecht: Rückabwicklung

Am 13. Juni 2014 trat das neue Verbraucherrecht in Kraft. Diese Änderung hatte große Auswirkungen auf alle Online-Händler. Damit Sie überprüfen können, ob Sie alles umgesetzt haben, haben wir kurze Video-Seminare erstellt, in denen wir die Änderung en Detail auffühen. Das zwölfte und gleichzeitig letzte Video unserer Reihe beschäftigt sich mit dem Thema Rückabwicklung.

Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze, beide Rechtsexperten bei Trusted Shops erklären in diesem Video-Seminar das neue Recht nach der Verbraucherrechterichtlinie.

Hat der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt, muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Das bedeutet, der Verbraucher muss die Ware zurücksenden und der Händler den Kaufpreis erstatten. Aber gibt es dafür spezielle Regeln? "Selbstverständlich" möchte man da bei der Regelungswut im Verbraucherschutzrecht fast antworten.

Geregelt sind z.B. die Fristen, innerhalb derer der Vertrag rückabgewickelt sein muss. Sogar das Zahlungsmittel, mit dem der Online-Händler den Kaufpreis erstatten muss, ist klar im Gesetz definiert.

Dazu kommen Dinge wie das Zurückbehaltungsrecht des Händlers oder detaillierte Regeln zur Erstattung von Hin- und Rücksendekosten. Bei den Rücksendekosten gibt es noch ein Sonderfall: Was ist, wenn die Ware nicht normal mit der Post zurückgesandt werden kann? Muss man den Verbraucher über die Rücksendekosten genauso wie über die Hin-Versandkosten informieren?

Diese Fragen besprechen wir in unserem zwölften und damit auch letzten Teil unserer Video-Seminarreihe zum neuen Verbraucherrecht seit 13. Juni 2014:

29.01.15

Admin

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