Abmahnradar: Die häufigsten Abmahngründe im letzten Quartal

Immer wieder melden sich Online-Händler mit erhaltenen Abmahnungen bei uns. Häufig ähneln sich die Abmahngründe, gerade einschlägige Verbände konzentrieren sich häufig auf einige wenige Themen. Wir möchten Ihnen daher aufzeigen, zu welchen Themen wir im letzten Quartal am häufigsten Abmahnungen in den Händen halten - damit Ihr Shop nicht der nächste ist.

1. Kein Link auf OS-Plattform

Bereits seit Januar 2016 gilt für Online-Händler die Verpflichtung, auf Ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Gerade bei ebay wird dies aber häufig vergessen - und abgemahnt. Mehr zu den Informationspflichten rund um das Thema Streitschlichtung finden Sie hier.

Übrigens: Es haben bereits mehrere Gerichte entschieden, dass der Link auf die OS-Plattform klickbar sein muss. Wird lediglich die Internetadresse der Plattform als Text wiedergegeben, ist dies nicht ausreichend.

2. "Versicherter Versand"

Aussagen, nach denen ein Versand als versichertes Paket erfolgt, werden regelmäßig abgemahnt. Auch hier werden v.a. ebay-Händler angegangen.

Zum einen kann Irreführung des Verbrauchers vorliegen, da er darüber getäuscht wird, dass die Transportgefahr ohnehin beim Unternehmer liegt. Solche Klauseln suggerieren dem Kunden, dass er einen Vorteil dadurch erlangt, dass er einen (teureren) versicherten Versand wählt. Alternativ kann auch eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegen, wenn z.B. der Händler betont, dass er die Transportgefahr trägt.

3. Widerrufsbelehrung veraltet und ohne Muster-Widerrufsformular

Auch wenn es seit mittlerweile fast 3 Jahren ein neues Fernabsatzrecht gibt, verwenden immer noch viele Händler eine alte Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher wird dann nicht zutreffend über sein Widerrufsrecht informiert. Weiter ist vielen Händlern nicht bewusst, dass Sie dem Verbraucher das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen müssen.

Übrigens: Weist Ihre Belehrung noch eine lange Paragraphenkette auf? Dann ist Ihr Text veraltet! Hier können Sie sich schnell und unkompliziert eine neue Belehrung erstellen.

4. Kein Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht

Zu den häufigsten Punkten, die in AGB angegriffen werden, zählt der fehlende Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts (besser bekannt als Gewährleistungsrecht). Zwar handelt es sich hier nur um eine kurze Information ohne große Erkenntnis für den Verbraucher - allerdings stellt sie eine Pflichtinformation nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB dar. Ihr Fehlen wird daher häufig abgemahnt.

5. Allergenhinweis bei Weinen

Wenn Sie Wein verkaufen, achten Sie darauf, alle notwendigen Pflichtangaben vorzuhalten. Gerade ein fehlender Allergenhinweis ist immer wieder Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen. Händler, die Wein verkaufen, müssen daher auf enthaltene Sulfite hinweisen (s. LG Trier, Beschluss v. 08.07.2016, 7 HK O 41/15).

Dies kann etwa durch einen Hinweis wie "Allergenhinweis: Enthält Sulfite" geschehen.

Unser Tipp

Halten Sie nicht nur Ihren Online-Shop auf dem Laufenden, sondern auch Ihre gewerblichen Auftritte auf anderen Verkaufsplattformen wie z.B. ebay oder amazon. Viele Abmahnungen könnten bereits durch die Verwendung aktueller Rechtstexte vermieden werden.

Sollten Sie doch mal abgemahnt werden, reagieren Sie unverzüglich. In Abmahnungen werden knappe Fristen gesetzt, welche Sie nicht untätig verstreichen lassen sollten. In aller Regel lohnt es sich, sich zur Wehr setzen.

 

Über die Autorin


Madeleine Pilous ist Master of Laws (LL.M.) und als Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreute sie den Audit-Prozess deutscher und österreichischer Key Accounts und setzt sich seit vielen Jahren intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, insbesondere dem Fernabsatz- und E-Commerce-Recht auseinander. Sie ist Blog-Autorin, an größeren Beratungsprojekten v.a. zum Bestellprozess-Relaunch von Online-Shops beteiligt und betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete.

 

 

27.04.17

© 2024 Trusted Shops AG  |  Impressum  |  Datenschutz  |  Cookies