Versand von lebenden Tieren? Das müssen Sie beachten

Der Online-Versand von Waren ist nicht nur auf leblose Gegenstände beschränkt. Auch lebende Tiere können in Online-Shops bestellt und per Pakettransport versendet werden.

Der Versand von lebenden Tieren in einem Paket ist jedoch nicht ohne weiteres möglich.

Ein Tier ist keine Sache

Laut Bürgerlichen Gesetzbuch sind für Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften anwendbar. Jedoch besteht keine Gleichstellung von Tieren und körperlichen Gegenständen. Aus weiteren Gesetzen ergeben sich Fürsorgepflichten gegenüber der Tierwelt. Für den Versand von lebenden Tieren in Deutschland gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und der Tierschutztransportverordnung. (TierSchTrV).

Im Versandhandel von lebenden Tieren ist grundsätzlich zwischen Wirbeltieren und wirbellosen Tiere zu unterscheiden.

Zu den Vertretern der Wirbeltiere gehören alle Tiere mit Wirbelsäule, z.B. Vögel, Fische, Säugetiere, Amphibien, Reptilien. Wirbellose" sind Tiere ohne Wirbelsäule, z. B. Schnecken, Insekten und Spinnentiere. 

Versand von lebenden Wirbeltieren

In der Regel ist der Versand lebender Wirbeltiere nur mit der Zulassung der zuständigen Behörde möglich. Eine Ausnahme bilden Tiertransporte, bei denen die Tiere über eine Strecke von maximal 65 Kilometern transportiert werden. Eine entsprechende Zulassung kann bei dem zuständigen Landratsamt beantragt werden. Bei einer längeren Transportdauer (mehr als 8 Stunden) hat das Transportunternehmen eine weitreichendere Zulassung zu beantragen, u.a. muss der zuständigen Behörde die erforderliche Sachkunde des eingesetzten Personals nachgewiesen werden (sogenannter Befähigungsnachweis).

Der Händler hat sich zudem beim Versand von der Richtigkeit der Empfängeranschrift zu überzeugen. Der Kunde ist vor der Absendung über die Absendezeit und die voraussichtliche Ankunftszeit und die Art des Versandes zu informieren.

Beim Versand muss das Tier in einem entsprechenden Behältnis transportiert werden, damit keine Verletzungen und Schmerzen dem Tier zugefügt werden. Wird z.B. ein Hund oder eine Katze, mit einer Größe von 30cm (Widerristhöhe) versendet, ist eine Größe von 2200qcm für die Transportbox vorgesehen.

Auch der Versand per Nachnahme ist möglich, sofern der Kunde beim Händler schriftlich bestellt hat und der Empfänger dem Händler zugesichert hat dass die Tiere sofort nach ihrem Eintreffen angenommen werden.

Versand wirbelloser Tiere

Der Versand von wirbellosen Tieren gestaltet sich um einiges einfacher als bei Wirbeltieren.

Daher können wirbellose Tiere auch als Paket über Kurierdienst verschickt werden.

Wirbellose Tiere dürfen jedoch beispielsweise nur in Behältnissen befördert werden, die zur Vermeidung starker Temperaturschwankungen isoliert sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 TierSchTrV). Auch für wirbellose Tiere trifft den Händler eine Fürsorgepflicht, für einen artgerechten Transport zu sorgen.

Ausnahmen

Nicht jedes Tier darf ausnahmslos versendet werden. Das gilt vor allem für seltene und giftige Arten. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist der Handel mit seltenen Tierarten von der Genehmigung der zuständigen Behörde abhängig.

Weitere Pflichten und Voraussetzungen

Für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren bedarf es gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8b Tierschutzgesetz (TierSchG) einer Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde.

Der Händler hat dem zukünftigen Halter schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres zu unterrichten, insb. Im Hinblick auf angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artmäßige Bewegung (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 TierSchG).

Praxisbeispiel

Das Transportunternehmen DHL schließt in seinen Geschäftsbedingungen den Versand lebender Tiere grundsätzlich aus. Eine Ausnahme bilden wirbellose Tiere, wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Händler bei Verpackung und Versand den gesetzlichen Fürsorgepflichten nachkommt und für einen artgerechten Transport sorgt. So eignet sich der Expressversand bei ordnungsgemäßer Verpackung für den Versand von wirbellosen Tieren.

Daneben existieren spezialisierte Versanddienstleister (z.B. http://www.int-logistik.com/tierversand/). Neben wirbellosen Tieren können nach den Versandbedingungen auch Kleintiere, wie Tauben, Fische und Reptilien versendet werden. Neben der artgerechten Verpackung sind vom Händler ausführliche Informationen über die zu transportierenden Tiere mitzuteilen.

Ergebnis

Dem Händler sind beim Versenden von lebenden Tieren durch den Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. So ist die Nichteinhaltung einer artgerechten Transportverpackung ordnungswidrig gem. § 21 Abs. 1 Nr. 3 TierSchTrV i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 a Tierschutzgesetz und kann mit einem Ordnungsgeld vom bis zu 25.000€ geahndet werden.

Neben dem artgerechten Transport sind die erforderlichen Zulassungen des Transportdienstleisters zu überprüfen. Der Händler trägt die Verantwortung, dass das lebende Tier unversehrt beim Kunden eintrifft.

Zu guter Letzt: Kann das Widerrufsrecht für Tiere ausgeschlossen werden?

Das Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht; das Gesetz sieht keine Ausnahmemöglichkeit bei Tieren vor.

 

Über den Autor


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Konstantin Schröter ist Master of Laws (LL.M.) und als Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH tätig. Bachelorstudium des Wirtschaftsrechts an der Technischen Universität Dresden sowie Masterstudium an der Technischen Hochschule Köln. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute er den Audit-Prozess DACH und war für die Vorabprüfung kritischer Geschäftsmodelle bezüglich der Einhaltung der Trusted Shops Qualitätskriterien zuständig. Konstantin Schröter betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete und setzt sich intensiv mit rechtlichen Fragestellungen des E-Commerce auseinander.

 

18.02.18

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