Countdown bis Weihnachten: Unsere Checkliste für die Feiertage

Das Weihnachtsgeschäft gehört für den Online-Handel zur wichtigsten Zeit des Jahres. Dennoch ist es wichtig, in all dem Trubel die rechtlichen Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wir haben Ihnen daher eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt, welche Sie für Ihr Weihnachtsgeschäft beachten müssen. 

   

Check

Lieferzeiten klar angeben

 

Sie müssen den Verbraucher klar und verständlich über den Termin, bis zu dem Sie die Waren liefern, informieren. Die Angaben müssen verbindlich und nachvollziehbar sein. Etwaige Verzögerungen im Versand müssen Sie bereits bei den Lieferzeitangaben berücksichtigt werden, da im Verhältnis zum Verbraucher diese Verzögerungen zu Ihren Lasten gehen. Dies gilt auch, wenn diese evtl. gar nicht durch Sie persönlich, sondern durch den Versanddienstleister verursacht werden.


Werben Sie mit einer Lieferung garantiert zum Fest, achten Sie darauf, dass Sie diese auch einhalten können. Bei den Angaben der Lieferfristen dürfen zudem keine Widersprüche auf den verschiedenen Seiten Ihres Shops entstehen.

 

Check 

Betriebsurlaube planen

 

Sie betreiben Ihr Geschäft als One-(Wo)Man-Show und brauchen eine Auszeit? Bevor Sie in den Weihnachtsurlaub starten, ist es empfehlenswert, einen gut sichtbaren Hinweis auf jeder Seite des Shops zu platzieren, um den Kunden transparent über Ihren Urlaub zu informieren. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Lieferzeitangaben anzupassen oder die Bestellmöglichkeit vorübergehend zu deaktivieren.

Beachten Sie aber, dass Sie als Online-Händler weiter für Ihren Shop verantwortlich sind und auf wichtige Korrespondenz reagieren müssen. So haben z. B. Abmahnungen meist kurze Reaktionszeiten und nehmen keine Rücksicht auf Ihren Erholungsbedarf.

 

Check 

Richtig mit Rabatten werben

  Geben Sie die Bedingungen transparent an. Wenn Sie mit Preisnachlässen werben, muss die Höhe des Rabatts für den Kunden nachvollziehbar sein. Sie müssen ihn also darüber informieren. Der Kunde hat ein besonderes Interesse, rechtzeitig und transparent zu erfahren, unter welchen Bedingungen der Preisnachlass gewährt wird. Vereinbart werden in der Praxis häufig Einschränkungen bezüglich der betroffenen Artikel, der Abnahmemengen oder der Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen.

Halten Sie sich bei der Dauer der Rabattaktion an Ihre Ankündigungen. Ein vorzeitiger Abbruch der Aktion stellt in aller Regel ebenso eine Irreführung der mit der Werbung angesprochenen Verbraucher dar wie eine Verlängerung von Rabattaktionen.

Verwenden Sie keine Mondpreise. Nach § 5 Abs. 4 UWG wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der vorherige Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist.

Differenzieren Sie bei Preiswerbung zwischen dem zuvor geforderten Preis und der UVP. Wenn Sie mit einer Vergünstigung gegenüber der UVP werben wollen, achten Sie darauf, dass Sie auf diesen Umstand hinweisen und dass die Preisempfehlung noch aktuell ist. Handelt es sich hingegen bei dem Preisvergleich um eine Gegenüberstellung mit dem bisher geforderten Preis, ist es nicht erforderlich, auf diesen Umstand hinzuweisen. 
 

Check 

Der Renner unterm Weihnachtsbaum:  Gutscheine

 

Geschenkgutscheine gehören zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken, sodass auch viele Online-Händler entsprechende Optionen anbieten möchten. Die Gültigkeitsdauer richtet sich hierbei nach der gesetzlichen Verjährungsfrist – eine kürzere Gültigkeit dürfen Sie nicht vereinbaren. Der Gutschein verjährt damit zum Ende des dritten Jahres nach dem Kauf (es sei denn natürlich, Sie versprechen eine noch längere Gültigkeit).

Beispiel: Ein Geschenkgutschein, der am 15.11.2018 gekauft wird, verjährt am Ende des dritten Jahres nach dem Kauf, also am 31.12.2021.

Ist der Gutschein abgelaufen, müssen Sie diesen nicht auszahlen.

 

Check 

Rückgabemöglichkeiten bis nach Weihnachten?

 

Sie möchten Ihren Kunden eine verlängerte Rückgabemöglichkeit einräumen, damit diese Weihnachtsgeschenke entspannter retournieren können? Hierfür können Sie entweder das gesetzliche Widerrufsrecht verlängern oder dem Kunden eine ergänzende, freiwillige Rückgabemöglichkeit bieten. Der Vorteil eines freiwilligen Rückgaberechts besteht in den weiteren Gestaltungsmöglichkeiten, da es sich eben um ein freiwilliges und nicht um ein gesetzliches Recht handelt.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht aus Versehen mit dem Rückgaberecht das gesetzliche Widerrufsrecht einschränken. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist dürfen nur die Regeln des Widerrufsrechts gelten. Eine gute Formulierung ist folgende:

  „Nach dem gesetzlichen Widerrufsrecht bieten wir Ihnen folgendes freiwilliges Rückgaberecht an. Während der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten nur die gesetzlichen Regeln und Ihr gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das freiwillige Rückgaberecht nicht berührt.“

Auch im Übrigen sollten Sie auf klare Formulierungen achten und sich überlegen, welche Vereinbarungen Sie für das freiwillige Recht treffen wollen.

 

Check 

Unser Weihnachtstipp

 

Auch im Weihnachtsgeschäft gilt es, auf rechtliche Stolpersteine zu achten um Fallstricke zu vermeiden. Mit unserem Rechtstipp der Woche informieren wir Sie jede Woche über ein juristisches Thema, um den Online-Handel ein kleines bisschen sicherer zu machen. Melden Sie sich einfach und kostenfrei an.

 

 

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Weihnachtsgeschäft!

 

Über die Autorin


Madeleine Winter ist Master of Laws (LL.M.) und als Legal Consultant bei der Trusted Shops GmbH tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit betreute sie den Audit-Prozess deutscher und österreichischer Key Accounts und setzt sich seit vielen Jahren intensiv mit den für Online-Shops relevanten Rechtsgebieten, insbesondere dem Fernabsatz- und E-Commerce-Recht auseinander. Sie ist Blog-Autorin, an größeren Beratungsprojekten v.a. zum Bestellprozess-Relaunch von Online-Shops beteiligt und betreut die Trusted Shops Abmahnschutzpakete.

06.12.18

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