Das Verpackungsgesetz: Registrieren oder nicht, das ist hier nicht die Frage!

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und ist in Handelskreisen mittlerweile allgemein bekannt. Mit sich hat das Verpackungsgesetz zahlreiche neue Regelungen gebracht, über welche wir Sie HIER informiert haben.

Doch wie aktuell ist dieses Gesetz noch und was passiert, wenn Sie sich nicht an die Vorgaben halten? Was passiert insbesondere, wenn Sie die Registrierung bei LUCID nicht abschließen? Darüber informieren wir Sie diese Woche.

 

Was ist dieses LUCID und wofür ist das gut?

Auf Grund des VerpackG wurde eine neue Zentrale Stelle (sog. Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, ZSVR) errichtet, zu deren Aufgaben,welchen die ZSVR sehr gewissenhaft nachgeht, unter anderem die Überprüfung der Umsetzung der neuen Regelungen gehört.

Die ZSVR unterhält das Verpackungsregister „LUCID“. Als Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, dazu gehören regelmäßig auch Sie als Online-Händler, welcher Verpackungsmaterial zur Versendung der Waren an den Endkunden verwendet, sind Sie verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren und zusätzlich an einem sog. Dualen System zu beteiligen. Wann und ob Sie registrierungspflichtig sind, haben wir HIER für Sie erklärt.

 

Was passiert bei Verstößen gegen das VerpackG oder einer fehlerhaften Registrierung?

Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, begehen Sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 34 Abs. 2 VerpackG. Diese kann je nach Fall und verletzter Pflicht mit bis zu 200 Tsd. Euro Bußgeld geahndet werden.

 

Wer verhängt die Bußgelder?

Die Stiftung Zentrale Stelle ist gem. § 26 Abs.1 Nr. 21 VerpackG lediglich berechtigt, die jeweilige zuständige Landesbehörde über konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit gem. § 34 VerpackG zu informieren. 

Die Bußgelder werden sodann von den zuständigen Landesbehörden verhängt. In NRW ist das bspw. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

 

Warum ist das Thema gerade so aktuell?

Seit dem 26.06.2019 hat die ZSVR die „Weichen auf Vollzug“ gestellt und analysiert aktiv die vorgenommenen Registrierungen. Zwischenzeitlich wurden nach Angaben der ZSVR ca. 2.000 Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben.

Gleichzeitig hat die ZSVR Erinnerungsschreiben an registrierte Hersteller und Inverkehrbringer versandt und diese unter Androhung der Verhängung von Bußgeldern aufgefordert, die Registrierung abzuschließen, bzw. sofern noch nicht geschehen, sich auch an einem Dualen System zu beteiligen.

 Die ZSVR erhält eine Rückmeldung der Dualen Systeme, ob eine Beteiligung erfolgt und welche Verpackungsmengen angemeldet wurden.

Der im Verpackungsgesetz geregelte Mechanismus, die Verpflichtungen zur Verpackungsentsorgung über die ZSVR zu kontrollieren, wirkt also. Wer die Pflichten nicht einhält, muss jetzt mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

 

Unser Tipp

Aus diesem Grund raten wir Ihnen dringend, die nötigen Vorkehrungen für die Einhaltung der Vorgaben des VerpackG zu treffen, damit Sie Ihre Geschäfte weiterhin ohne Bedenken betreiben können. Nehmen Sie bei der Umsetzung der Regelungen unser Material zu Hilfe und zögern Sie nicht, im Zweifelsfall fachlichen Rat einzuholen. Mit den Abmahnschutzpaketen von Trusted Shops können Sie auch dem Verpackungsgesetz entspannt in Angriff nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Shop rechtssicher zu machen.

 

Über den Autor

 

Michael Mokov

Michael Mokov, Rechtsanwalt
Legal Consultant bei Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Expert Services. Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Köln. Referendariat im OLG-Bezirk Düsseldorf u.a. mit Auslandsstationen in St. Petersburg. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit war er schwerpunktmäßig im Verbraucherschutz tätig und arbeitete hierbei u.a. bei den  bundesweit tätigen Kanzleien WILDE BEUGER SOLMECKE und Mingers & Kreuzer. Seit September 2018 ist er als Legal Consultant bei Trusted Shops tätig.

 

22.08.19

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