Rabattgutscheine – So geben Sie die Bedingungen richtig an!

Sie möchten Rabatte oder Gutscheine in Ihrem Online-Shop anbieten? Warum nicht beides kombinieren? Kostenlose Rabattgutscheine sind ein Klassiker, den man prima zur Kundenbindung nutzen kann.

Wer freut sich nicht, wenn als Beilage zu der gerade erhaltenen Bestellung ein kleines Geschenk zu bekommen, welches beim nächsten Einkauf einen Preisnachlass gewährt? Und wenn Sie dabei Ihren Umsatz erhöhen, ist das doch eine Win-win-Situation für Sie und Ihre Kundschaft.

Eines wollen Sie aber mit Sicherheit vermeiden. Und zwar, dass die Rabattgutscheine bedingungslos einlösbar sind. Dieser Rechtstipp der Woche zeigt Ihnen, was es dabei rechtlich zu beachten gilt.

 

Einbindung in den Vertrag

Bedingungen für Rabattgutscheine sind nichts anderes als Vertragsbedingungen, die zusätzlich zu Ihren üblichen AGB gelten und somit Teil des mit der Einlösung des Gutscheins verbundenen Kaufvertrages werden sollen.

Damit Gutscheinbedingungen auch zu einem wirklichen Vertragsbestandteil werden, müssen Sie diese wirksam einbinden.

Gemäß § 305. Abs. 2 BGB, werden AGB nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn deren Verwender bei Abschluss des Vertrages

  • den Vertragspartner ausdrücklich oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf die AGB hinweist; und
  • der dem Vertragspartner die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen; und
  • wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Dies lässt sich wunderbar dadurch bewerkstelligen, dass die Einlösebedingungen dem Gutschein unmittelbar beigefügt werden, sodass die Inhaberin bzw. der Inhaber sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können.

Dabei kommt es wiederum darauf an, in welcher Form Sie den Gutschein ausgegeben haben. Haben Sie den Gutschein auf Papier, oder im PDF-Format ausgegeben, so lassen sich die Nutzungsbedingungen auf der Rückseite ohne Weiteres abbilden. Hierzu ist noch ein klarstellender Hinweis auf der Vorderseite erforderlich.

Soll der Rabattgutschein im Online-Shop in der Form eines Codes ausgegeben werden, so können Sie die Bedingungen in dessen Nähe mittels eines sogenannten sprechenden Links angeben.

Vorsicht ! Bei Preisnachlässen in Form eines Rabattcodes bzw. Rabattgutscheins, müssen Sie über etwaige Einschränkungen bereits bei der Vergabe informieren (LG Ingolstadt, Urteil vom 12.02.2014, 1 HK O 1671/13). Eine Verlinkung unter dem Eingabefeld des Codes bei dessen Einlösung reicht nicht aus.

Hinzu kommt, dass Rabatte klar als solche erkennbar sein müssen. Die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein, sowie klar und eindeutig angegeben werden.

Wenn Sie Rabatte werblich im Online-Shop anpreisen, so sind deren Bedingungen auch transparent in räumlicher Nähe zur Werbeaussage so anzugeben, dass die Kundin bzw. der Kunde zwangsläufig „darüber stolpert.“ So gibt es auch bei der Einlösung des Rabattgutscheins kein böses Erwachen.

 

Welche Punkte sollten Sie in den Bedingungen besonders berücksichtigen?

Insbesondere sollten Sie in den Gutscheinbedingungen folgende Punkte berücksichtigen:

  • Wie lange kann der Gutschein eingelöst werden?
    Im Gegensatz zu verkauften Wert- oder Leistungsgutscheinen, wie z. B. eine 20€ Amazon Geschenkkarte, die Sie von Ihrem Schwager zu Weihnachten bekommen haben, können Sie die Gültigkeitsdauer von kostenlosen Gutscheinen problemlos begrenzen. Diese sollten Sie jedoch klar angeben.

  • Für welche Produkte kann der Rabattgutschein eingelöst werden?
    Sie haben die Möglichkeit, Rabatte auf Ihr ganzes Sortiment, bestimmte Produktkategorien oder aber einzelne Artikel zu gewähren. Beachten Sie jedoch, dass Rabattaktionen bei manchen Produktkategorien, wie z. B. Tabakwaren, Arzneimitteln oder Büchern unzulässig sind.
    Wenn Sie Ihre Rabattaktion nicht auf einzelne Artikel beschränken, müssen Sie auf die Ausnahmen in den Bedingungen hinweisen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die Einlösung von Rabattgutscheinen für die ausgenommenen Artikel auch technisch nicht möglich ist.
  • Sonstige Einschränkungen
    Häufig werden Einschränkungen bezüglich des Bestellwerts und der Kombinierbarkeit mit anderen Aktionen und Gutscheinen gewünscht. Solche Einschränkungen sollten Sie klar und transparent angeben, ansonsten gelten diese nicht und dann müssen Sie den geschenkten 70% Rabatt auch auf ein 5 € Paar Socken gewähren.

 

Unser Tipp

Überlegen Sie sich gut, welche Bedingungen für Ihren Rabattgutschein gelten sollen und legen Sie diese klar und verständlich dar. Stellen Sie sicher, dass die Empfängerin bzw. der Empfänger des Gutscheins über jegliche Einschränkungen bereits bei Erhalt des Gutscheins informiert wird. Und ein letzter Tipp: Es ist zulässig, einen kleinen Wertgutschein für eine Newsletteranmeldung anzubieten.

 

Über die Autorin

autor_anne_hattenauerHannah Laura Schuller hat sich, nach einem erfolgreich absolvierten Jurastudium an der Université catholique de Louvain in Belgien, an der Universität zu Köln in deutschem Recht spezialisiert. Sie arbeitet seit Juli 2018 im Bereich Legal Expert Services der Trusted Shops GmbH, wo sie als Legal Consultant France tätig ist.

23.01.20

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