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27.07.2018
Von Anne Lehmann
DSGVO: Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
Die DSGVO gilt nun seit knapp 2 Monaten und Händler haben bestenfalls bereits alle Prozesse rund um die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konform gestaltet. Ein wichtiger Punkt dabei sind die Sicherheitsvorkehrungen, die Sie als Verantwortlicher sowie Ihr Auftragsverarbeiter (AV) hinsichtlich der personenbezogenen Daten treffen müssen. Gemeint sind damit die in Art. 32 DSGVO geregelten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was diese TOMs sind.