Ein immer wiederkehrendes, unliebsames Phänomen im E-Commerce: Ihr Kunde meldet sich nur wenige Wochen nach dem Kauf in Ihrem Online-Shop und teilt mit, die Ware sei mangelhaft. Er verlangt Reparatur und wünscht zudem, dass Sie die Ware direkt an seinem Wohnort abholen oder die Reparatur dort vornehmen. Ein Rückversand sei nach Meinung des Kunden ausgeschlossen.
Müssen Sie diesem Verlangen in jedem Fall nachkommen bzw. worauf kommt es wirklich an? Mit der Frage des „richtigen“ Orts der Nacherfüllung beschäftigt sich der folgende Rechtstipp der Woche.
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18.10.2019
Von Lazar Slavov