Die Einführung der EU -Verordnung Nr. 834/2007, die in Deutschland unmittelbare Anwendung fand, harmonisierte die Werbung im Bereich Bio-Lebens- und Futtermittel weitestgehend.
Nicht nur Siegel und Bio-Logos dürfen Händler seitdem nur unter bestimmten Voraussetzungen verwenden, auch der werbende Gebrauch von Begriffen wie „Bio“, „Öko“, „biologisches/ökologisches Erzeugnis“, „biologisch/ökologische Produktion“ ist genau bestimmt.
Wir haben die wichtigsten Fakten und Gerichtsentscheidungen für Sie zusammengestellt.
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26.04.2019
Von Thomas Josef Zieba
Alles Bio oder Öko? So werben Sie rechtssicher damit
17.04.2019
Von Thomas Josef Zieba
Die Kaufmannseigenschaft verständlich erklärt
Für einen Kaufmann im rechtlichen Sinne gelten zahlreiche besondere Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und Gewohnheitsrecht bzw. dem Handelsbrauch.
Wer und vor allem ab wann jemand als Kaufmann gilt und damit den besonderen handelsrechtlichen Grundsätzen unterliegt, ist im Handelsgesetzbuch geregelt.
Wer und vor allem ab wann jemand als Kaufmann gilt und damit den besonderen handelsrechtlichen Grundsätzen unterliegt, ist im Handelsgesetzbuch geregelt.