Die Einführung der EU -Verordnung Nr. 834/2007, die in Deutschland unmittelbare Anwendung fand, harmonisierte die Werbung im Bereich Bio-Lebens- und Futtermittel weitestgehend.
Nicht nur Siegel und Bio-Logos dürfen Händler seitdem nur unter bestimmten Voraussetzungen verwenden, auch der werbende Gebrauch von Begriffen wie „Bio“, „Öko“, „biologisches/ökologisches Erzeugnis“, „biologisch/ökologische Produktion“ ist genau bestimmt.
Wir haben die wichtigsten Fakten und Gerichtsentscheidungen für Sie zusammengestellt.
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Alles Bio oder Öko? So werben Sie rechtssicher damit
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Erfolgreicher E-Commerce, ohne einen Blick auf unsere Nachbarländer Schweiz und Österreich zu werfen, ist heutzutage undenkbar. Ein länderübergreifender Handel lohnt sich, denn in den letzten Jahren wurde in den Nachbarländern der E-Commerce-Turbo kräftig angekurbelt: So betrug der Umsatz der E-Commerce-Branche 2017 in Österreich 3,6 Mrd. Euro und in der Schweiz 8,6 Mrd. Schweizer Franken.
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