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27.07.2017
Von Tanya Stariradeff
Müssen Kunden beigefügte Retourscheine verwenden?
Eine der wesentlichen Änderungen, die die Verbraucherrechterichtlinie mit sich brachte, betraf die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs. Anders als bisher sind sie grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Unkomplizierte Retourenprozesse steigern jedoch die Kaufbereitschaft, so dass viele Händler darauf verzichtet haben, die Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen, und bieten kostenfreie Retourenlabels an. Aber muss der Kunde diese überhaupt nutzten? Und wie gestaltet sich die Widerrufsbelehrung? In unserem Tipp der Woche finden Sie die Antworten.