Social Media-Angebote wie Facebook, Instagram, Twitter, YouTube und Snapchat sind aus der Marketing-Strategie vieler Unternehmen nicht mehr wegzudenken und zählen zum Standardrepertoire der Unternehmenskommunikation.
Ungeachtet dieses Mehrwerts lauern bei der Nutzung rechtliche Fallstricke, die es möglichst sicher zu überwinden gilt. Welche Stolperfallen es gibt, klären wir in unserem Rechtstipp der Woche.
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22.03.2019
Von Frieder Schelle