Die Einführung der EU -Verordnung Nr. 834/2007, die in Deutschland unmittelbare Anwendung fand, harmonisierte die Werbung im Bereich Bio-Lebens- und Futtermittel weitestgehend.
Nicht nur Siegel und Bio-Logos dürfen Händler seitdem nur unter bestimmten Voraussetzungen verwenden, auch der werbende Gebrauch von Begriffen wie „Bio“, „Öko“, „biologisches/ökologisches Erzeugnis“, „biologisch/ökologische Produktion“ ist genau bestimmt.
Wir haben die wichtigsten Fakten und Gerichtsentscheidungen für Sie zusammengestellt.
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26.04.2019
Von Thomas Josef Zieba