Für einen Kaufmann im rechtlichen Sinne gelten zahlreiche besondere Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und Gewohnheitsrecht bzw. dem Handelsbrauch.
Wer und vor allem ab wann jemand als Kaufmann gilt und damit den besonderen handelsrechtlichen Grundsätzen unterliegt, ist im Handelsgesetzbuch geregelt.
17.04.2019
Von Thomas Josef Zieba