„Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Dies gilt auch sinngemäß für den Datenschutzbereich. Auch rechtmäßige Verarbeitungsprozesse können ein gewisses Risikopotenzial beinhalten, das mit einer Gefahr fürdie Verletzung von persönlichen Daten einhergeht.
So ist es gemäß DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Wie und nach welchen Kriterien genau diese zu erfolgen hat und ob eine Risikoeinschätzung allgemein für den Online-Shop vorzunehmen ist, wird im Folgenden näher beschrieben.
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16.07.2018
Von Konstantin Schröter