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Die letzten Wochen und Tage waren für viele Online-Händler mit sehr viel Stress verbunden und nun ist es so weit, die DSGVO ist in Kraft. Bereits in den letzten Wochen haben wir Sie wöchentlich darüber informiert, welche Schritte Sie als Online-Händler im Detail gehen müssen, damit Ihre Seite den Anforderungen der neuen DSGVO entspricht. Um noch einmal überprüfen zu können, ob Sie alles erledigt haben, finden Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie eine kurze Checkliste. Hoffentlich können Sie hinter alle Punkte einen großen Haken setzen:
18.05.2018
Von Anne Lehmann
DSGVO: Was gehört in die Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung – längst zwingender Bestandteil jedes Online-Shops, also was gibt es noch dazu zu wissen? Was ändert sich mit der DSGVO? Richtig – für Ihre Datenschutzerklärung bedeutet die DSGVO einiges an Veränderungen. Da die Datenschutzerklärung Ihre datenschutzrechtliche Visitenkarte als vertrauenswürdiger Online-Händler ist, informieren wir Sie in diesem Beitrag darüber, wie die Datenschutzerklärung nach dem 25.5.2018 aussehen muss.
11.05.2018
Von Konstantin Schröter
DSGVO: Verfahrensverzeichnis leicht gemacht
Die DSGVO schreibt dem Online-Händler zahlreiche Pflichten gegenüber seinen Kunden vor, deren Daten er erhebt und verarbeitet/verarbeiten lässt. Damit die Einhaltung dieser Pflichten für den Händler nachweisbar und für die zuständigen Aufsichtsbehörden überprüfbar ist, wird in der DSGVO die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten vorgesehen (Art. 30 DSGVO).
04.05.2018
Von Frieder Schelle