Die Datenschutzgrundverordnung ist seit gut drei Wochen in Kraft und schon jetzt haben Kunden von ihren Betroffenenrechten Gebrauch gemacht.
Der Kunde (=betroffene Person) unterliegt einer Vielzahl von automatisierten Verarbeitungsprozessen im Online-Shop. Die DSGVO hat die Auskunft- und Löschansprüche von betroffenen Personen gestärkt, die gegenüber dem Online-Händler (Verantwortlichen) geltend gemacht werden können.
15.06.2018
Von Konstantin Schröter